Auch bei sorgfältiger Auswahl kann es passieren: Das Ersatzteil passt nicht oder zeigt einen Defekt. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie Rückgabe und Garantie im Ersatzteilhandel funktionieren.
1. Rückgaberecht (Widerruf)
Bei Onlinekäufen haben Verbraucher in der EU ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Wichtig:
- Teil darf nicht eingebaut worden sein
- Originalverpackung oft erforderlich
- Rückversand erfolgt meist auf eigene Kosten
2. Gewährleistung und Garantie
Gesetzlich gilt eine zweijährige Gewährleistung auf Neuteile. Dabei unterscheidet man:
- Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben, deckt Mängel bei Auslieferung
- Garantie: freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers mit eigenen Bedingungen (z. B. ein Jahr Funktionsgarantie)
3. Rücksendung defekter Teile
Bei einem Defekt innerhalb der Garantiezeit wird das Teil meist ersetzt oder erstattet.
Tipp:
- Reklamation schriftlich einreichen
- Fotos oder Gutachten erleichtern die Bearbeitung
- Einbau durch Fachbetrieb kann verlangt werden (Nachweis aufbewahren!)
4. Ausschlüsse beachten
Einbaufehler, unsachgemäße Nutzung oder Verschleiß gelten oft nicht als Garantiefall. Auch Nachbauteile ohne Zertifizierung können von der Haftung ausgeschlossen sein.
5. Altteile-Rückgabe (z. B. bei Bremsen oder Lichtmaschinen)
Bei Pfandteilen muss das Altteil zurückgesendet werden, um den Pfandbetrag erstattet zu bekommen.
Ein klarer Blick auf Rückgaberechte und Garantiebedingungen schützt Käufer vor unangenehmen Überraschungen – besonders bei hochpreisigen oder sicherheitsrelevanten Ersatzteilen.